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12 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

13 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

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