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2 Mose 22:7-9
Schlachter 1951
2 Mose 22:7-9
Schlachter 1951
7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen [und ihn darüber verhören], ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.
9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.
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Schlachter 1951 (SCH1951)
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