Die drei Jahresfeste

14 »Dreimal im Jahr sollt ihr mir zu Ehren ein Fest feiern: 15 Feiert als erstes das Fest der ungesäuerten Brote! Sieben Tage im Monat Abib sollt ihr Brot essen, das ohne Sauerteig gebacken wurde, wie ich es euch befohlen habe. Denn in diesem Monat seid ihr aus Ägypten fortgezogen. Keiner soll mit leeren Händen zu meinem Heiligtum kommen! 16 Feiert dann das Erntefest[a], bei dem ihr mir den ersten Ertrag von dem Getreide darbringt, das ihr ausgesät habt. Als drittes sollt ihr das Fest der Wein- und Obsternte am Ende des Jahres[b] feiern, wenn ihr die Früchte aus den Weinbergen und Gärten geerntet habt.

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Footnotes

  1. 23,16 Sonst Wochenfest genannt. Vgl. »Wochenfest« in den Sacherklärungen.
  2. 23,16 Gemeint ist das Ende des landwirtschaftlichen Jahres im September/Oktober.