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15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, so wie ich es dir befohlen habe; denn in diesem [Monat] bist du aus Ägypten ausgezogen. Und man soll nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.

16 Sodann das Fest der Ernte, wenn du die Erstlinge deiner Arbeit darbringst von dem, was du auf dem Feld gesät hast; und das Fest der Einbringung am Ausgang des Jahres, wenn du den Ertrag deiner Arbeit vom Feld eingebracht hast.[a]

17 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männer erscheinen vor dem Angesicht Gottes, des Herrn![b]

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Footnotes

  1. (23,16) Hier sind das Wochenfest (vgl. 2Mo 34,22; 3Mo 23,15-21) und das Laubhüttenfest (3Mo 23,33-36) gemeint.
  2. (23,17) hebr. Adonai Jahweh.