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13 und zwar soll jeder, der durch die Musterung geht, einen halben Schekel geben, nach dem Schekel des Heiligtums; ein Schekel gilt zwanzig Gera. Der halbe Schekel ist eine Abgabe an den Herrn. 14 Wer durch die Musterung geht im Alter von zwanzig Jahren und darüber, der soll dem Herrn die Abgabe entrichten. 15 Der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel geben bei der Entrichtung der Abgabe an den Herrn zur Sühnung eurer Seelen.

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