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27 den Tisch mit allem seinem Geräte, den Leuchter mit seinem Geräte, den Räucheraltar,

28 den Brandopferaltar mit allem seinem Geräte und das Handfaß mit seinem Fuß.

29 Und sollst sie also weihen, daß sie hochheilig seien; denn wer sie anrühren will, der ist dem Heiligtum verfallen.

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