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(denn dadurch, dass er es mit ansehen und mit anhören musste, quälte der Gerechte, der unter ihnen wohnte, Tag für Tag seine gerechte Seele mit ihren gesetzlosen Werken),

so weiß der Herr die Gottesfürchtigen[a] aus der Versuchung zu erretten, die Ungerechten aber zur Bestrafung aufzubewahren für den Tag des Gerichts.

Das vermessene, frevlerische Verhalten der Verführer

10 Das gilt besonders für die, welche in unreiner Lust dem Fleisch nachlaufen und die Herrschergewalt verachten. Verwegen und frech, wie sie sind, fürchten sie sich nicht, Majestäten[b] zu lästern,

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Footnotes

  1. (2,9) od. Frommen / Gottseligen.
  2. (2,10) od. Herrlichkeiten / Engelmächte.