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so weiß der Herr die Gottesfürchtigen[a] aus der Versuchung zu erretten, die Ungerechten aber zur Bestrafung aufzubewahren für den Tag des Gerichts.

Das vermessene, frevlerische Verhalten der Verführer

10 Das gilt besonders für die, welche in unreiner Lust dem Fleisch nachlaufen und die Herrschergewalt verachten. Verwegen und frech, wie sie sind, fürchten sie sich nicht, Majestäten[b] zu lästern,

11 wo doch Engel, die an Stärke und Macht größer sind, kein lästerndes Urteil gegen sie bei dem Herrn vorbringen.

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Footnotes

  1. (2,9) od. Frommen / Gottseligen.
  2. (2,10) od. Herrlichkeiten / Engelmächte.