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20 Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.

21 Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.

22 Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke[a], alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.

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Footnotes

  1. (11,22) d.h. der Wanderheuschrecke; die anderen Bezeichnungen können heute nicht mehr sicher bestimmten Tierarten zugeordnet werden.