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22 Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke[a], alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.

23 Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Gräuel sein;

24 und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;

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Footnotes

  1. (11,22) d.h. der Wanderheuschrecke; die anderen Bezeichnungen können heute nicht mehr sicher bestimmten Tierarten zugeordnet werden.