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Alles, was ganz gespaltene Klauen[a] hat und wiederkäut unter den Tieren, dürft ihr essen.

Aber von den Wiederkäuern und denen, die gespaltene Klauen haben, sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obgleich es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es für euch unrein sein;

ebenso den Klippdachs; denn obgleich er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein;

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Footnotes

  1. (11,3) w. was gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen; so auch V.7, 26.