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30 der Gecko[a], die Mauereidechse, die Letaa-Echse, der Salamander und das Chamäleon.

31 Diese sollen für euch unrein sein unter allem, was kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, wird unrein sein bis zum Abend.

32 Auch wird alles unrein, worauf eines von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, mit dem man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.

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Footnotes

  1. (11,30) Auch die folgenden Bezeichnungen können heute nicht mehr sicher bestimmten Tierarten zugeordnet werden.