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Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches ein Hautmal oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt, und es entsteht an der Haut des Fleisches eine Aussatz-Plage[a], so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen.[b]

Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht [und findet], dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.

Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine[c] Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen,[d]

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Footnotes

  1. (13,2) Andere Übersetzung: Aussatz-Übel / Aussatzmal. Aussatz war eine heute nicht mehr genau bestimmbare bösartige Hautkrankheit, vergleichbar der Lepra.
  2. (13,2) Dies musste außerhalb des Lagers geschehen, da der Aussätzige nicht ins Lager kommen durfte (vgl. 3Mo 14,2-3).
  3. (13,4) d.h. die Haare an dem Fleck.
  4. (13,4) w. soll der Priester die Plage … einschließen.