32 Sieht der Priester am siebten Tag, dass der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat, kein gelbliches Haar dort zu finden ist und die Stelle auch nicht tiefer liegt, 33 dann soll der Kranke sich rasieren, aber die befallene Stelle aussparen. Der Priester schickt ihn für weitere sieben Tage an einen abgesonderten Ort. 34 Stellt er danach fest, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet hat und die Haut dort auch nicht tiefer liegt als ringsum, soll er den Betreffenden für rein erklären. Dieser wäscht seine Kleider und gilt dann als rein.

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