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17 Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

18 Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn.

19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten.

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