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3 Mose 15:11-13
Schlachter 2000
3 Mose 15:11-13
Schlachter 2000
11 Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
12 Wenn der mit Ausfluss Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen.
13 Und wenn der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein.[a]
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- (15,13) d.h. nach der körperlichen Reinigung (dem Aufhören des Ausflusses) soll er sieben Tage warten, und nach dem Bad in lebendigem Wasser ist er dann kultisch rein und kann sich dem Heiligtum wieder nahen.
Schlachter 2000 (SCH2000)
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