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17 Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend.

18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend.

19 Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches[a], so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.

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Footnotes

  1. (15,19) d.h. die monatliche Regelblutung.