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19 Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches[a], so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.

20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.

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Footnotes

  1. (15,19) d.h. die monatliche Regelblutung.