5-6 Jeder, der sein Bett oder etwas, worauf er gesessen hat, berührt, muss sich und seine Kleidung waschen und bleibt bis zum Abend unrein. 7-11 Dasselbe gilt, wenn jemand den Kranken berührt, mit seinem Speichel in Kontakt kommt, etwas nimmt oder wegträgt, worauf dieser gesessen hat, oder wenn der Kranke jemanden anfasst, ohne sich vorher die Hände gewaschen zu haben. In allen diesen Fällen muss der Betreffende sich und seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Auch jeder Sattel, auf dem der Kranke sitzt, ist unrein.

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