28 Jeder, der daran beteiligt ist, darf erst wieder ins Lager zurückkehren, wenn er sich und seine Kleider gewaschen hat.

29 Dies alles soll am 10. Tag des 7. Monats geschehen.

Zusätzlich gelten für diesen Tag noch folgende Ordnungen, die ihr stets einhalten müsst: Ihr sollt fasten und euch vor mir beugen. Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten, weder ihr noch die Ausländer, die bei euch wohnen. 30 Denn an diesem Tag werdet ihr mit mir, dem Herrn, versöhnt und von aller Schuld befreit, die auf euch lastet.

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