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22 Und der Priester soll ihm Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers vor dem Herrn wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm wegen seiner Sünde, die er getan hat, vergeben werden.

23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man isst, sollt ihr die [ersten] Früchte derselben als Unbeschnittenheit[a] betrachten; drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten, sie dürfen nicht gegessen werden;

24 im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den Herrn;

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Footnotes

  1. (19,23) w. Vorhaut.