Add parallel Print Page Options

10 Wenn ein Mann mit einer Frau Ehebruch treibt, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen [beide], der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unbedingt getötet werden.

11 Wenn ein Mann bei der Frau seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen.

12 Wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen sie beide unbedingt getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt; ihr Blut sei auf ihnen!

Read full chapter