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11 Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vater Blöße aufgedeckt hat, die sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.

12 Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.

13 Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.

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