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12 Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.

13 Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.

14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat einen Frevel verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen und sie beide auch, daß kein Frevel sei unter euch.

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