2-3 Er darf sich nur unrein machen, wenn jemand von seinen engsten Familienangehörigen stirbt – der Vater, die Mutter, ein Sohn, eine Tochter, ein Bruder oder eine unverheiratete Schwester, die in seinem Haus gewohnt hat. War seine Schwester aber verheiratet, darf er ihre Leiche nicht berühren, denn er würde sich sonst verunreinigen.[a]

Kein Priester darf sich bei einem Trauerfall den Kopf kahl scheren, den Bart stutzen oder sich die Haut einritzen.

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Footnotes

  1. 21,4 Der hebräische Text ist nicht sicher zu deuten.