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20 Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen. 21 Und wenn jemand dem Herrn ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben. 22 Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem Herrn nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des Herrn.

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