22 Ihr dürft kein Tier auf dem Altar für mich, den Herrn, verbrennen, das blind ist, gebrochene Gliedmaßen hat, verstümmelt ist, Geschwüre, Krätze oder eine Flechte hat. 23 Ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege mit einem überlangen oder unterentwickelten Körperteil könnt ihr als freiwillige Opfergabe bringen; ich nehme es aber nicht an, wenn ihr damit ein Gelübde erfüllen wollt. 24 Kastrierte Tiere, deren Hoden zerquetscht, zerstoßen, abgerissen oder abgeschnitten wurden, dürft ihr mir nicht darbringen! Ihr sollt in eurem Land weder Tiere kastrieren

Read full chapter