Add parallel Print Page Options

12 Ihr sollt aber an dem Tag, an dem ihr eure Garbe webt, dem Herrn ein Brandopfer opfern von einem makellosen einjährigen Lamm,

13 und das dazugehörige Speisopfer, zwei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, ein Feueropfer, dem Herrn zum lieblichen Geruch, sowie das dazugehörige Trankopfer, ein Viertel Hin Wein.

14 Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch Jungkorn essen bis zu ebendiesem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter in allen euren Wohnorten.

Read full chapter