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13 und das dazugehörige Speisopfer, zwei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, ein Feueropfer, dem Herrn zum lieblichen Geruch, sowie das dazugehörige Trankopfer, ein Viertel Hin Wein.

14 Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch Jungkorn essen bis zu ebendiesem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter in allen euren Wohnorten.

Das Fest der Wochen (Pfingstfest)

15 Danach sollt ihr euch vom Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, da ihr die Webegarbe darbringt, sieben volle Wochen abzählen,

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