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16 Welcher des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische sein; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben.

17 Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.

18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.

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