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16 und wer den Namen des Herrn lästert, der soll unbedingt getötet werden! Die ganze Gemeinde soll ihn unbedingt steinigen, sei es ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben!

17 Und wenn jemand einen Menschen erschlägt, so muss er unbedingt getötet werden.

18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten[a]; Leben um Leben!

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Footnotes

  1. (24,18) od. wiedergutmachen; so auch V. 21.