Add parallel Print Page Options

17 Und wenn jemand einen Menschen erschlägt, so muss er unbedingt getötet werden.

18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten[a]; Leben um Leben!

19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat:

Read full chapter

Footnotes

  1. (24,18) od. wiedergutmachen; so auch V. 21.