Add parallel Print Page Options

18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten[a]; Leben um Leben!

19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat:

20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem anderen zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen.

Read full chapter

Footnotes

  1. (24,18) od. wiedergutmachen; so auch V. 21.