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19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat: 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn[a]; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen; 21 also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.

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Footnotes

  1. 3 Mose 24:20 2M 21:24; 5M 19:21; + Mt 5:38