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10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr[a], in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll.

11 Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen.

12 Denn ein Halljahr ist es; es soll euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.

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Footnotes

  1. (25,10) w. [Jahr des] Hörnerschalles (hebr. jobel), so genannt nach dem Schall der Widderhörner, die es einleiten sollten.