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12 Denn ein Halljahr ist es; es soll euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.

13 In diesem Halljahr soll jedermann wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 Wenn ihr nun eurem Nächsten etwas verkauft oder von eurem Nächsten etwas abkauft, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;

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