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51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;

52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Halljahr, so soll er es ihm anrechnen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld zurückerstatten.

53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.

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