Auch euer Vieh und die wilden Tiere können das fressen, was sie auf den Feldern finden.«

Das Erlassjahr

»Nach sieben Ruhejahren[a], also nach 49 Jahren, sollt ihr im 50. Jahr am Versöhnungstag, am 10. Tag des 7. Monats, die Signalhörner im ganzen Land blasen lassen.

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Footnotes

  1. 25,8 Wörtlich: Sabbatjahren.