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13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

14 Wenn jemand sein Haus dem Herrn zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.

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