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14 Wenn jemand sein Haus als dem Herrn heilig weiht[a], so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

15 Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.

16 Wenn jemand dem Herrn ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten.

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Footnotes

  1. (27,14) od. heiligt; so auch in den folgenden Versen.