Add parallel Print Page Options

27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem Herrn gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem Herrn hochheilig! 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!

Read full chapter