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29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!

30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn und sollen dem Herrn heilig sein. 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.

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