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21 Ist es in einem irdenen Gefäß gekocht worden, so soll es zerbrochen werden, ist es in einem ehernen gekocht worden, so muss es gescheuert und mit Wasser gespült werden.

22 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig.

23 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühnung zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.

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