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Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:

Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen.

Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt;

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