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19 Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.

20 Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk[a].

21 Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem Herrn gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.

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Footnotes

  1. (7,20) w. aus ihren Völkern (od. Sippen).