16 Sobald der erstgeborene Sohn einer Familie einen Monat alt ist, sollen für ihn 5 Silberstücke zu je 12 Gramm bezahlt werden, nach dem im Heiligtum gültigen Gewicht. 17 Aber reine Tiere wie Rinder, Schafe und Ziegen sollt ihr nicht freikaufen lassen, denn sie gehören allein mir. Besprengt den Altar mit ihrem Blut und lasst ihr Fett in Rauch aufgehen, um mich mit diesem wohlriechenden Brandopfer zu erfreuen. 18 Das Fleisch dieser Tiere aber soll euch Priestern gehören, so wie bei den Opfern, wo ihr den rechten Hinterschenkel und die Brust vor dem Eingang des heiligen Zeltes hin- und herschwingt, um zu zeigen, dass sie mir geweiht sind.

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