15 Auch jedes Gefäß im Zelt, das nicht fest verschlossen ist, wird unrein. 16 Sieben Tage unrein ist auch jeder, der im Freien einen Toten berührt, ganz gleich, ob dieser umgebracht wurde oder auf natürliche Weise gestorben ist. Dasselbe gilt, wenn jemand mit den Gebeinen oder dem Grab eines Menschen in Berührung kommt.

17 In all diesen Fällen müsst ihr zur Reinigung die Asche der rotbraunen Kuh verwenden, die ihr als Sündopfer verbrannt habt. Streut etwas davon in ein Gefäß und gießt frisches Wasser dazu.

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