14 Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte. 15 Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich. 16 Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«

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