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Vorschriften bezüglich der Nasiräer (Gottgeweihten)

Und der Herr redete mit Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers[a] tun will, um sich dem Herrn zu weihen, so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Essig von Wein und starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder grüne noch getrocknete Trauben essen.

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Footnotes

  1. 4 Mose 6:2 Nasiräer, d.h. Abgesonderter, Geweihter; Ri 13:5 (FES, LS)