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4 Mose 6:1-3
Schlachter 1951
4 Mose 6:1-3
Schlachter 1951
Vorschriften bezüglich der Nasiräer (Gottgeweihten)
6 Und der Herr redete mit Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers[a] tun will, um sich dem Herrn zu weihen, 3 so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Essig von Wein und starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder grüne noch getrocknete Trauben essen.
Read full chapterFootnotes
- 4 Mose 6:2 Nasiräer, d.h. Abgesonderter, Geweihter; Ri 13:5 (FES, LS)
Schlachter 1951 (SCH1951)
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