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13 Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seiner Weihe erfüllt ist, soll man ihn an den Eingang der Stiftshütte führen,

14 und er soll dem Herrn seine Opfergabe darbringen, ein einjähriges, makelloses Lamm als Brandopfer und ein einjähriges, makelloses weibliches Lamm als Sündopfer und einen makellosen Widder als Friedensopfer,

15 und einen Korb mit Ungesäuertem: Kuchen aus Feinmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, samt dem dazugehörenden Speisopfer und den dazugehörenden Trankopfern[a].

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Footnotes

  1. (6,15) vgl. 4Mo 15,3-11.